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auf der Seite der rechtspsychologischen Praxis Solingen.

Ich habe mich auf die Beantwortung familienrechtlicher Fragestellungen spezialisiert. Ich arbeite schon über viele Jahre hinweg als Sachverständige für familienpsychologische Fragestellungen bei verschiedenen Gerichten. Ich habe einen Hochschulabschluss im Fach Psychologie (Master of Science). Darüber hinaus verfüge ich über eine rechtspsychologische Zusatzausbildung (Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs) und habe die Psychotherapeutenausbildung im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie abgeschlossen. Weiterhin stehe ich in engem fachlichen Austausch mit Kollegen aus Praxis und Forschung. 
 

Durch die Teilnahme an Tagungen, Kongressen und Fortbildungsveranstaltungen qualifiziere ich mich regelmäßig fort. Dies ist für den Erhalt des Titels Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs erforderlich, da eine regelmäßige Re-Zertifizierung erfolgt.
 

Auf diesen Seiten erhalten Sie einen ersten Überblick über meine Leistungen. Außerdem stehe ich Ihnen auch persönlich zur Verfügung.

Kontakt

Rechtspsychologische Praxis

Weyerstraße 223

42719 Solingen

Tel: 0212 / 380 966 20

Fax: 0212 / 380 966 21

Email: info@praxis-katscher.de

Leistungen

Als qualifizierte Sachverständige erstelle ich für Familiengerichte wissenschaftlich fundierte, nachvollziehbare und allgemein verständliche Sachverständigengutachten. Diese orientieren sich am Einzelfall unter Berücksichtigung des aktuellen Fachwissens aus Bereichen der psychologischen Diagnostik, der Familienpsychologie sowie des Kindschaftsrechts. Hierzu zählen insbesondere:

 

  • Fragestellungen zum Lebensmittelpunkt
  • Fragestellungen zu Umgangsregelungen
  • Fragestellungen zur Erziehungsfähigkeit (ggf. Herausnahme/Rückführung von Kindern)
  • Fragestellungen zu Unterbringungen mit Freiheitsentziehung für Kinder (§ 1631 b).

 

Auftraggeber sind Amts- und Oberlandesgerichte. 
 

 

 

Die Bearbeitungszeit eines Gutachtenauftrags liegt bei ca. 3 bis 4 Monaten, die Kooperation der Beteiligten vorausgesetzt. Hierbei setzt sich die Bearbeitungszeit aus dem Aktenstudium, der Vorbereitung, der Terminvereinbarungen, der Durchführung der Untersuchungen, der Auswertung und der Verschriftlichung des Gutachtens zusammen. 
 

In Abhängigkeit von der jeweiligen Auftragsauslastung sind Wartezeiten möglich, bis mit einer neuen Begutachtung begonnen werden kann. Auf Anfrage teile ich Ihnen gerne mit, mit welcher Bearbeitungsdauer im Einzelfall zu rechnen ist. Sofern es zu Verzögerungen im Ablauf kommen sollte, erfolgt unaufgefordert eine Sachstandsmitteilung mit entsprechender Begründung an das Gericht.

Qualität und Ablauf

Qualitätssicherung

Neben den „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigen im Kindschaftsrecht“ (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2. Auflage, 2019) liegen meiner Arbeit die „Qualitätsstandards für Psychologische Gutachten“ (Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen 2017) zugrunde. Hierbei orientiert sich meine Arbeit an folgende Kriterien: 
 

  • Entscheidungsorientiertes und hypothesengeleitetes Vorgehen         
  • Wissenschaftliche Fundierung der angewandten Methode
  • Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Begutachtung für alle Beteiligte
  • Verhältnismäßigkeit des Aufwandes (im Hinblick auf Zeit, Belastung und Kosten)

Die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen (Fachtagungen, Kongresse, Seminare), Literaturrecherchen sowie der kollegiale Austausch (Intervisionen) stellen für mich eine Selbstverständlichkeit dar.

 

 

Ablauf

Im Folgenden möchten ich Ihnen den üblichen Ablauf einer Begutachtung vorstellen. Abweichungen von diesem Vorgehen sind dem jeweiligen Einzelfall geschuldet:

  • Aktenstudium und Ableitung der psychologischen Fragen sowie Erstellung eines Untersuchungsplans
  • Einzelgespräche mit den Eltern und ggf. Durchführung von Testverfahren mit den Eltern
  • Verhaltensbeobachtung der Eltern-Kind-Interaktionen (in der Praxis oder vor Ort bei den Eltern)
  • Exploration des Kindes anhand einer multidimensionalen Diagnostik (z.B. Testverfahren, Interviews, spielbasierte Befragung)
  • Informatorische Gespräche mit Drittpersonen (mit Zustimmung der Sorgeberechtigten)

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Begutachtung auf Freiwilligkeit beruht.

Über mich

Silvia Katscher

  • Studium der Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Diagnostik an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 
  • Masterabschluss in Psychologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (2015)
  • Langjährige freiberufliche Tätigkeit (seit 2015) als Sachverständige für das Familiengericht (zuvor als Mitarbeiterin in einer Sachverständigenpraxis)
  • Erwerb des Zertifikats Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) und Eintrag in das deutsche Register für Rechtspsychologen (2019); Vertiefung im Bereich der Familienrechtspsychologie und Kriminalprognose
  • Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie (2025) und Gründung einer Praxis
  • Mitglied im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sowie in der Sektion Rechtspsychologie
  • Mitglied des Deutschen Familiengerichtstages

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